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bonitätsgeprüfte Firmen für Bauen und Wohnen
11. Mai 2023
In jedem Bundesland werden unterschiedliche Zuschüsse (Energiebonus, Wohn- und Heizkostenzuschuss) ausbezahlt, um die steigenden Energiekosten abzufedern.
Was Sie in welchem Bundesland beachten müssen, haben wir für Sie hier in einer Übersicht zusammengefasst.
In Oberöstereich erhalten Sie den Wohn- und Energiekostenbonus in der Höhe von € 200,- bis € 400,-.
Voraussetzung ist, dass das Jahresbruttoeinkommen € 27.000,- für Ein-Personen- und € 65.000,- für Mehr-Personen-Haushalte im Jahr 2022 nicht überschritten hat.
Beantragen können Sie diesen noch bis 30. Juni 2023.
Wenn Sie im vergangenen Winter bereits einen Heizkostenzuschuss von insgesamt € 300,- erhalten haben, bekommen Sie zusätzlich den erhöhten Zuschuss von € 300,- automatisch ausbezahlt.
Ansonsten kann man diesen bis 31. Oktober 2023 beantragen.
Der Tirol-Zuschuss beträgt € 250,- pro Haushalt und setzt sich aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss für 2023 zusammen. Die Voraussetzung dafür ist eine Einkommensgrenze von € 1.100,- netto pro Monat für Ein-Personen-Haushalte und € 1.700,- für Lebensgemeinschaften in einem Haushalt.
Beantragen können Sie diesen noch bis 31. Oktober 2023.
Den Wiener Energiebonus 2023 in der Höhe von € 200,- erhalten 550.000 Haushalte seit 11. April 2023 automatisch auf Ihr Konto.
Falls nicht können Sie diesen bis 30. Juni 2023 selbst beantragen.
Sie können den Wärmepreisdeckel in der Höhe von bis zu € 2.000,- mit der Voraussetzung von einem maximalen Brutto-Jahreseinkommen von € 63.000,- pro Haushalt beantragen.
Die Antragsfrist endet mit 31. Dezember 2023.
Für den Heizkostenzuschuss für steirische Haushalte in der Höhe von € 340,- liegt die Einkommensgrenze bei € 1.371,- Euro monatlich für alleinstehende Personen und bei € 2.057,- für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften.
Beantragen konnten Sie diesen bis 28. Februar 2023.
Den Kärntner Heizkostenunterschützung von bis zu € 180,- konnten Personen ie eine Ausgleichzulage für Alleinstehende bzw. Personen in Haushaltsgemeinschaften erhalten beantragen.
Die Frist dafür ist am 28. April abgelaufen.
Der neue NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,- kann zusätzlich zum bisherigen Zuschuss beansprucht werden. Beantragen können diesen alle Haushalte mit maximal € 40.000,- bei einem Ein-Personen-Haushalt und € 100.000.- Jahresbruttoeinkommen bei Mehr-Personen-Haushalten.
Beantragen können sie diesen bis 30. Juni 2023.
In Vorarlberg kann der Heizkostenzuschuss PLUS in der Höhe von zuätzlichen € 330,- beantragt werden. Durch die Aufstockung erhält jeder Haushalt € 660,-.
Die Frist läuft noch bis 31. Mai 2023.
In Österreich heizen rund 25 Prozent aller Haushalte mit Pellets, Brennholz, Briketts oder Biomasse. Die österreichischen Pelletkesselhersteller sind zudem Weltmarktführer. Längst gibt es vollautomatische Heizsysteme, die sämtlichen Komfort bieten, etwa sich selbst befüllen oder über Smartphone zu bedienen sind und so wichtige Informationen abrufen lassen.
Zur Auswahl stehen verschiedene Heizsysteme, darunter eine neue Generation raumluftunabhängiger Pelletkaminöfen und Pellet-Heizkessel, die die Verbrennungsluft direkt der Außenluft entnehmen. Diese eignen sich speziell für Niedrigenergie- oder Passivhäuser. Grundsätzlich gibt es drei Systeme: Kompaktkessel, Zentralheizungsöfen, Kaminöfen.
Textquellen:
Land OÖ | https://www.land-oberoesterreich.gv.at
Land Salzburg | https://www.salzburg.gv.at
Land Tirol | https://www.tirol.gv.at
Stadt Wien | https://www.wien.gv.at
Land Burgenland | https://www.burgenland.at
Land Steiermark | https://www.soziales.steiermark.at
Land Kärnten | https://www.ktn.gv.at
Land Niederösterreich | https://www.noe.gv.at
Land Vorarlberg | https://vorarlberg.at
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Heizkostenzuschuss für alle Bundesländer 2023.