Förderungen KÄRNTEN
im Überblick
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Wohnbauförderung (Neubau)
- Errichtung von Wohnraum im Eigentum (mit max. 2 Wohnungen)
- Ersterwerb von Wohnraum
- Annuitätenzuschüsse
- Übernahme der Wohnbauförderung
- begünstigte Rückzahlung
- Wohnbauförderungs-Kreditkonto (Austrian Anadi Bank)
Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen zur Einsparung von Energie, der Austausch von Heizsystemen von Eigenheimen mit max. 2 Wohneinheiten sowie Maßnahmen für barrierefreies Wohnen bei Eigenheimen mit max. 2 Wohneinheiten bzw. Wohnungen. Darüber hinaus wird er Erwerb von Altobjekten mit max. 2 Wohneinheiten gefördert.
Förderprogramm Sauber Heizen für Alle
Förderung der Heizungsumstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energieträger in Eigenheimen mit max. 2 Wohnungen (Ein- und Zweifamilienwohnhaus, Reihenhaus).
Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich!
Erwerb von Bestandsobjekten mit max. 2 Wohnungen
Gefördert wird der Erwerb von Bestandsobjekten mit max. 2 Wohnungen (Hauskauf).
Förderung von barrierefreien Maßnahmen
Förderung von barrierefreien Maßnahmen für Menschen mit Beeinträchtigung:
- Schaffung eines barrierefreien Zugangs
- Schaffung von barrierefreien Wohn- und Schlafbereichen
- Schaffung von barrierefreien Sanitärräumen (Bad/WC)
Photovoltaik-Anlagenförderung
Die Förderung von PV-Anlagen für Private, Gemeinden und Unternehmen wird auch 2026 fortgeführt.
Beratungs- und Begleitmaßnahmen zur Wohnversorgung
Zielsetzung des Wohn- und Siedlungsfonds ist die Förderung der Planung und Entwicklung von Wohnräumen und die Förderung von Beratungs- und Begleitmaßnahmen zur Schaffung von Wohnräumen zur Sicherung einer angemessenen, zeitgemäßen und leistbaren Wohnversorgung der Kärntner Bevölkerung.
Sanierung von Wohnungen bzw. Wohnhäusern
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen im mehrgeschossigen Wohnbau.
Infos &
Kontakt
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 – Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt
- Mießtaler Straße 1, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
- +43 50 536 31160
- abt11.post@ktn.gv.at
- www.ktn.gv.at
Häufig gestellte Fragen
zu diesem Thema
zu diesem Thema
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Welche Förderungen für Bauen und Wohnen gibt es in Kärnten?
In Kärnten werden für den Bereich Bauen und Wohnen folgende Förderungen, Finanzierungen und Zuschüsse angeboten, die ich übersichtlich auf www.exclusive-bauen-wohnen.at/wohnbau-foerderungen/foerderungen-kaernten finde!- Wohnbauförderung
- Förderung für Sanierung von Eigenheim und Wohnungen
- Förderprogramm "Sauberes Heizen"
- Förderung für den Erwerb von Bestandsobjekten mit max. 2 Wohnungen
- Förderung von barrierefreien Maßnahmen
- Beratungs- und Begleitmaßnahmen zur Wohnversorgung
- Photovoltaik-Anlagenförderung
- Sanierung von Wohnungen bzw. Wohnhäusern
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Wie hoch ist die Förderung für den Hausbau in Kärnten?
Wie hoch die Förderung für einen privaten Hausbau in Kärnten ist, hängt unter anderem vom Einkommen und den sozialen Verhältnissen des Förderwerbers ab. So werden z.B. junge Familien mit Kindern höher gefördert. Alle Förderungen, Finanzierungen und Zuschüsse finde ich übersichtlich mit Kontaktdaten und Links unter www.exclusive-bauen-wohnen.at/wohnbau-foerderungen/foerderungen-kaernten
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Wie hoch ist die Förderung für einen Neubau in Kärnten?
Wie hoch die Förderungen für einen Neubau eines Eigenheims in Kärnten ausfällt, ist von Seiten des Landes genau geregelt und ist beispielsweise vom Einkommen oder der sozialen Verhältnisse abhängig. Auf www.exclusive-bauen-wohnen.at/wohnbau-foerderungen/foerderungen-kaernten finde ich rasch alle wichtigen Kontaktdaten und Links zum Thema "Förderungen für einen Neubau in Kärnten".
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Wie hoch ist die Förderung für eine Altbausanierung in Kärnten?
Wie hoch die Förderung für die Sanierung eines Altbaus in Kärnten ist, hängt auch vom Einkommen und den sozialen Verhältnissen des Förderwerbers ab: Junge Familien mit Kindern werden demnach höher gefördert. Alle Förderungen, Finanzierungen und Zuschüsse finde ich übersichtlich mit Kontaktdaten und Links unter www.exclusive-bauen-wohnen.at/wohnbau-foerderungen/foerderungen-kaernten
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