bonitätsgeprüfte Firmen für Bauen und Wohnen

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AGB

Allgemeinen Geschäftsgedingungen der WBS Werbe & VerlagsgesmbH inkl. der verlagseigenen Medien Magazin „exclusive Bauen & Wohnen“ und den B2B-Medien „pro ArchiTec“ und "pro InstAll".

Der rechtlicher Leitfaden für eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber nimmt zustimmend zu Kenntnis, dass die WBS Werbe & VerlagsgesmbH in der Annahme und Veröffentlichung von Inseraten, Dritter, insbesondere von mittelbaren oder unmittelbaren Wettbewerbern des Auftraggebers vollkommen frei ist. Dies gilt in gleicher Weise für die Gestaltung des Magazins „exclusive Bauen & Wohnen“ (insbesondere für das Layout, die Platzierung der Einschaltungen, den Inhalt redaktioneller Beiträge, etc.). Im Hinblick auf die grafische Gestaltung des Magazins „exclusive Bauen & Wohnen“ und der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckvorlagen (einschließlich Bildmaterial) können keine verbindlichen Zusagen getätigt werden. Die WBS Werbe & VerlagsgesmbH ist insbesondere zu drucktechnisch oder sonst etwaigen erforderlichen Abänderungen der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten berechtigt.

Der Auftraggeber hat die an ihm per e-Mail oder auf dem Postweg zugesandten Bürstenabzüge unverzüglich zu überprüfen und entweder allfällige Änderungswünsche sofort schriftlich bekannt zu geben oder die Bürstenabzüge freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe binnen 3 Tagen, gelten diese als vom Kunden genehmigt/akzeptiert. Solcherart vom Auftraggeber freigegebene Bürstenabzüge bilden die Basis für die Insertion des Auftraggebers im Magazin „exclusive Bauen & Wohnen“. Farbabweichungen sind in jedem Fall drucktechnisch nicht ausgeschlossen und werden vom Auftraggeber ausdrücklich anderkannt. Allfällige Änderungen werden nur im erforderlichen und zweckmäßigen Umfang vorgenommen. Der Auftraggeber erteilt hierzu seine explizite Zustimmung.

Besondere Wünsche und Anliegen des Auftraggebers, insbesondere im Hinblick auf die Platzierung seiner Anzeige, die Platzierung von Anzeigen des Mitbewerbs, die grafische Gestaltung der Fachzeitschrift „exclusive Bauen & Wohnen“ sowie sonstige Nebenabreden werden als Bestandteil dieses Auftrages nur dann und insoweit Vertragsinhalt, wenn und soweit sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angeführt sind. Unklare Äußerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Reprofähige Druckunterlagen müssen der WBS Werbe & VerlagsgesmbH spätestens eine Woche nach Auftragsabschluss (Datum der jeweiligen Auftragsbestätigung) vorliegen. Liegen die Druckunterlagen solcher Art nicht rechtzeitig vor, ist die WBS Werbe & VerlagsgesmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen, die grafische Gestaltung der Anzeige des Auftraggebers (speziell „Nottext“ mit den Daten bzw. mit dem Wortlaut des Firmenstempels) vorzunehmen und die Anzeige in dieser Form zu schalten.

Rabatte, egal welcher Art (insbesondere Agenturrabatte), welche in dieser Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich vereinbart sind, können nicht zum Abzug gebracht werden.

Besondere Wünsche und Anliegen des Auftraggebers, insbesondere im Hinblick auf die Platzierung seiner Anzeige, die Platzierung von Anzeigen des Mitbewerbs, die grafische Gestaltung des Magazins „exclusive Bauen & Wohnen“ sowie sonstige Nebenabreden werden als Bestandteil dieses Auftrages nur dann und insoweit Vertragsinhalt, wenn und soweit sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angeführt sind. Unklare Äußerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Reprofähige Druckunterlagen müssen der WBS Werbe & VerlagsgesmbH spätestens eine Woche nach Auftragsabschluss (Datum der jeweiligen Auftragsbestätigung) vorliegen. Liegen die Druckunterlagen solcher Art nicht rechtzeitig vor, ist die WBS Werbe & VerlagsgesmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen, die grafische Gestaltung der Anzeige des Auftraggebers (speziell „Nottext“ mit den Daten bzw. mit dem Wortlaut des Firmenstempels) vorzunehmen und die Anzeige in dieser Form zu schalten.

Rabatte, egal welcher Art (insbesondere Agenturrabatte), welche in dieser Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich vereinbart sind, können nicht zum Abzug gebracht werden.

Der Auftraggeber bekennt sich hiermit zum umfassenden Datenschutz und verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere der DS-GVO (Verordnung (EU) 2017/679) sowie der dort festgelegten Datenverarbeitungsgrundsätze und des Datenschutzanpassungsgesetzes 2018. Sämtliche personenbezogene Daten die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Auftragnehmerin – entgeltlich oder unentgeltlich – überlassen oder sonst bekannt werden, dürfen vom Auftraggeber ausschließlich zu den vertraglich vorgesehenen Zwecken verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten von Endverbrauchern (Name, Anschrift, Telefonnummer und/oder sonstige Kontaktdaten), welche in der Regel ausschließlich für Werbeaktion des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist grundsätzlich untersagt und nur in Ausnahmefällen, nämlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Auftragnehmerin, zulässig. 

Der Auftraggeber wird durch geeignete Maßnahmen und technische Hilfsmittel sicherstellen, dass eine betroffene Person von ihren Rechten nach der DS-GVO – etwa dem Recht auf Auskunft, Information, Berichtigung und/oder Löschung – ungehindert Gebrauch machen kann und verpflichtet sich in diesem Zusammenhang auch zur uneingeschränkten Kooperation mit der Auftragnehmerin. Ferner wird der Auftraggeber geeignete Vorkehrungen treffen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und diese vor unberechtigten Zugriffen durch Dritte zu schützen.

Für die Einhaltung aller den Auftraggeber treffenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen ist dieser selbst verantwortlich und beweispflichtig. Im Falle einer Haftung der Auftragnehmerin gegenüber Dritten aufgrund eines Verstoßes gegen das Datenschutzrecht durch den Auftraggeber, verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer vollinhaltlich schad- und klaglos zu halten. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber für jeden einzelnen Verstoß gegen zwingende datenschutzrechtliche Bestimmungen zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 8.000,00 an die Auftragnehmerin; das richterliche Mäßigungsrecht wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt der Auftragnehmerin unbenommen.

Es gilt österreichisches, materielles Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Linz vereinbart. Unabhängig davon bleibt es der WBS Werbe & VerlagsgesmbH unbenommen, den Auftraggeber auch bei jedem anderen Gericht, welches nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann, zu klagen, insbesondere beim Gericht am Sitz des Kunden. Ergänzend gelten die einheitlichen Geschäftsbedingungen der Österreichischen Werbeagenturen, Ausgabe 2002, empfohlen vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich.

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