Solarenergie & Photovoltaik
Mit der Sonne zu heizen bringt ein einzigartiges Lebensgefühl und vermittelt Wohlbefinden und Gesundheit.
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Die Geräte-Retter-Prämie unterstützt als Nachfolgemodell des Reparaturbonus die Reparatur, das Service und die Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Der Verbrauch an Materialien übersteigt die natürlichen Ressourcen, die die Erde den Menschen dauerhaft zur Verfügung stellen kann. Für eine langfristige Sicherung der Lebensgrundlagen ist es entscheidend, Konsum- und Produktionsmuster zu verändern. Wichtiger Teil einer nachhaltigen Wirtschaftsweise ist die möglichst lange und intensive Nutzung von Produkten. Neue Geschäftsmodelle wie etwa „mieten statt kaufen“, sowie die Reparatur und regelmäßige Wartung von Geräten tragen dazu bei. Durch eine Reparatur, Service- und Wartungsleistungen wird die aufwändige Neuproduktion überflüssig.
Rohstoff- und Energieressourcen sowie das Klima werden geschont und das Elektroschrottaufkommen reduziert.
Reparieren bringt zudem weitere Vorteile:
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) fördert mit der Geräte-Retter-Prämie die Reparatur, das Service und die Wartung von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden.
Seit 12. Jänner 2026 können Privatpersonen auf der Website geräte-retter-prämie.at einen Bon für die Reparatur ihrer Elektro- und Elektronikgeräte beantragen und bei den angeführten Partnerbetrieben einlösen.
Bereits seit 10. Dezember 2025 können sich Reparaturbetriebe als Partnerbetriebe registrieren.
Gefördert wird die Reparatur, das Service und die Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, üblicherweise in privaten Haushalten verwendet. Geräte mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf klassischen Haushaltsgeräten, Werkzeugen, Geräten im Gesundheitsbereich sowie Computerbedarf und Unterhaltungselektronik wie zum Beispiel:
Der erstellte Bon kann innerhalb von drei Wochen ab Ausstellung bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Das Gültigkeitsdatum ist am Bon angeführt. Verstreicht diese Frist, verfällt der Bon. Danach kann jederzeit ein neuer Bon beantragt und eingelöst werden. Die Anzahl der Bons, die von einer Person genutzt werden, ist grundsätzlich nicht beschränkt. Das heißt, es kann für alle E-Geräte, die einer Reparatur oder einer Wartung bedürfen, jeweils – hintereinander – ein eigener Bon gezogen und eingelöst werden. Der Geräte-Retter-Bon ist mit Nummer und QR-Code versehen und kann bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb digital oder ausgedruckt eingelöst werden.
Die Höhe der Förderung beträgt pro Bon 50 Prozent der förderungsfähigen Bruttokosten der maximale Förderbetrag beträgt 130 Euro für die Reparatur, Service- und Wartungsleistung und/oder bis zu maximal 30 Euro für die Einholung eines Kostenvoranschlags.
Beispiel:
Der Rechnungsbetrag ist beim Partnerbetrieb zu begleichen. Die Einreichung der Förderungsunterlagen erfolgt durch den Partnerbetrieb und der Förderbetrag wird direkt auf das bei der Bon-Erstellung angegebene Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.
Die Geräte-Retter-Prämie ist eine Initiative des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.
Kontaktformular: geräte-retter-prämie.at/kontakt
Textquelle: www.oesterreich.gv.at | www.oesterreich.gv.at
Fotoquelle: Adobe Stock | stock.adobe.com
Für den Inhalt dieses Artikels ist ausschließlich das angeführte Unternehmen verantwortlich.
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