Das heißt: Werden Ladevorgänge (im öffentlichen Raum) kostenpflichtig abgerechnet, wird eine eichrechtskonforme Ladestation benötigt. Mit einer eichrechtskonformen Ladestation kann transparent und kilowattstundengenau abgerechnet werden, denn die geladene Strommenge entspricht durch die Eichung der angegebenen Abgabemenge.
So können Nutzer sicher sein, wie viele kWh in einem bestimmten Zeitraum geladen wurden, zu welchem Zeitpunkt der Ladevorgang gestartet und beendet wurde und welcher Zähler gemessen hat. Eine zertifizierte Eichrechtskonformität ist Voraussetzung vieler Förderprogramme.