Fertighaus
In Teilen an den Bauplatz angeliefert und dort zusammengesetzt bieten Fertighäuser äußerste Planungssicherheit.
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Tiny Häuser, Mobilheime und Containerhäuser eignen sich für Minimalisten, umweltbewusste Menschen, reiselustige Personen und Menschen mit begrenztem Budget, die eine flexible, kostengünstige oder mobile Wohnlösung suchen.
Containerhäuser sind zudem vielseitig für temporäre oder dauerhafte Zwecke wie Büros, Ferienhäuser oder zusätzliche Wohnflächen einsetzbar.
Eines haben diese Wohnformen gemeinsam: es sind vorab persönliche Bedürfnisse und Anforderungen konkret abzuwiegen und rechtliche Auflagen abzuklären.
Zusammenfassend kann der Unterschied dieser besonderen und immer beliebter werdenden Wohnobjekte wie folgt definiert werden:
Ein Tiny House (auch Minihaus, Kleinsthaus, Small House oder Single House genannt) ist ein sehr kleines Haus, meist zwischen 10 und 50 m² Wohnfläche, das auf minimalistische Lebensweise ausgelegt ist.
Es kann stationär auf einem Grundstück stehen oder auf einem Anhänger mobil sein. Typisch sind:
Ein Tiny House gilt als stationär, wenn es dauerhaft an einem Ort verbleibt und nicht mobil genutzt wird. In diesem Fall unterliegt es den allgemeinen baurechtlichen Vorschriften, die für Wohngebäude gelten:
Ein mobiles Tiny House ist ein auf Rädern gebautes Minihaus, das theoretisch jederzeit bewegt werden kann. Die rechtliche Einstufung hängt von der Nutzung und dem Standort ab:
In einigen Bundesländern sind kleine Bauwerke unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei:
Unter bestimmten Bedingungen kann man in Österreich Förderungen für ein Tiny House bekommen oder zumindest Teile davon. Oft fallen Tiny Houses bislang durchs Raster, weil viele Programme Mindeststandards an Fläche, Energieeffizienz oder Nutzung voraussetzen, die Tiny Houses meist nicht erfüllen.
Aber: Viele Einzelförderungen (z. B. Heizung, Dämmung, Photovoltaik) können greifen, solange man die technischen Voraussetzungen erfüllt und die Behördengenehmigung vorhanden ist.
Ein Mobile Home (auch Mobilheim genannt), ist ein vorgefertigtes, transportables Wohnmodul, das meist auf einem Rahmen (Chassis) steht und – im Unterschied zum klassischen Wohnwagen – eher wie ein kleines Haus aussieht.
Merkmale
Abgrenzung zu Wohnwagen oder Tiny House.
Die wichtigsten Regelungen hängen stark davon ab, wo das Mobile Home steht:
Baurecht
Meldepflicht / Wohnsitz
Anschlüsse
Straßenverkehr
Zusammengefasst:
Ob für (Teilbereiche) eines Mobilheims in Österreich Förderung möglich ist, hängt stark von der Nutzung, Standort und bundesland-spezifischen Regelungen ab.
Aber: Viele Einzelförderungen (z. B. Heizung, Dämmung, Photovoltaik) können greifen, solange man die technischen Voraussetzungen erfüllt und die Behördengenehmigung vorhanden ist.
Ein Modulhaus ist ein Gebäude, das aus vorgefertigten Modulen (Bauelementen) besteht, die im Werk produziert, hochgradig endgefertigt (inkl. Fenster, Installation, …) und auf der Baustelle zusammengesetzt und installiert werden.
Modulhäuser werden häufig mit Begriffen wie Fertighaus, Containerhaus, Tiny House, PopUp-Houses, Holzmodulbau oder Steel Frame Module in Verbindung gebracht.
Das Prinzip dahinter wird „modulare Bauweise“ genannt und ist kein Gebäudetyp, sondern beschreibt ausschließlich die Bauweise selbst:
Vom keinen Tiny House über ganze Hotels bis hin zu kommunalen Bauten, wie Kindergärten und Schulen: modular lässt sich (fast) jedes Projekt realisieren.
| Typ | Beschreibung | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Containerhaus | Besteht aus Schiffscontainern, die zu Wohn- oder Büroeinheiten umgebaut werden. | Robuste Struktur, stapelbar, flexibel erweiterbar. |
| Holzmodulhaus | Module aus Holzrahmen- oder Holztafelbauweise. | Nachhaltig, gute Dämmung, oft in Passivhausqualität realisierbar. |
| Stahlmodulhaus | Module aus Stahlrahmen oder Leichtstahl. | Hohe Stabilität, langlebig, gut für mehrgeschossige Gebäude. |
| Hybridmodule | Kombination aus Holz, Stahl, Beton oder Leichtbeton. | Optimale Anpassung an Statik, Dämmung und Design. |
| Tiny House / Minihaus | Kleine modulare Wohnlösungen, oft mobil. | Flexibel, geringere Genehmigungshürden, eingeschränkter Wohnraum. |
In Österreich gelten für Modulhäuser die Baurechts- und Bauvorschriften der jeweiligen Bundesländer:
Baugenehmigung:
Bauordnung & Bauklasse:
Tragwerksplanung & Statik:
Energetische Vorschriften:
Anschluss an Infrastruktur:
In Österreich gibt es grundsätzlich Fördermöglichkeiten auch für Modulhäuser bzw. Fertigbauhäuser, es hängt jedoch stark davon ab, wie das Modulhaus ausgeführt ist (z. B. energetischer Standard, ob es als Hauptwohnsitz dient, Größe, Baumaterialien, Umweltaspekte) und wo genau (Bundesland, Gemeinde).
Das Containerhaus ist eine besondere Modulhaus-Variante und erfreut sich zunehmendem Interesse.
Das Gebäude wird dabei aus Frachtcontainern (meist ISO-Seecontainern) oder speziell hergestellten Modulcontainern errichtet.
Containerhäuser dürfen in Österreich grundsätzlich gebaut und bewohnt werden, unterliegen jedoch dem Baurecht:
In den meisten Fällen braucht es eine Baugenehmigung und die Anlage muss die technischen Mindestanforderungen (OIB-Richtlinien, Landesbauordnung, Wärmeschutz/Brandschutz/Statik etc.) erfüllen.
Welche konkreten Vorgaben gelten, entscheidet vielmals die jeweilige Landes- bzw. Gemeinde-Bauaufsicht.
Für Wohnzwecke ist eine Innenauskleidung mit Dämmung und schadstoffarmen Materialien üblich.
Bei Wohnprojekten werden oft standardisierte Seecontainer (ISO-Container) oder speziell hergestellte Modul-Container verwendet.
Die üblichen ISO-Formate (Außenmaße, ca.) sind:
Praktisch heißt das: Wohncontainer werden oft aus 20′ oder 40′ ISO-Containern gebaut oder als vorgefertigte Module in ähnlichen Abmessungen produziert; bei Bedarf werden mehrere Module verbunden / aufeinandergesetzt.
Nachfolgend die wichtigsten rechtlichen Regelungen für Containerhäuser:
Ursprünglich stammt das modulare und somit erweiter- oder ausbaubare Konzept von der französischen Firma PopUp-House.
Es handelt sich um vorgefertigte, modulare Häuser, die überwiegend aus Holz, Polystyrol und anderen Leichtbaumaterialien bestehen. Sie werden auf einer vorbereiteten Fundamentplatte montiert und können in wenigen Tagen/Wochen errichtet werden.
Das Konzept orientiert sich stark an Passivhaus-Standards (energieeffizient, gute Wärmedämmung).
Auch wenn es „leicht“ klingt, gelten für PopUp-Houses dieselben rechtlichen Bestimmungen wie für herkömmliche Wohnbauten:
| Merkmal | Tiny House | Mobile Home | Modulhaus |
|---|---|---|---|
| Größe | 10 – 50 m² | 30 – 100 m² | Variabel (20 – 200 m²) |
| Mobilität | Häufig auf Anhänger, teilweise fix | Auf Rädern, transportabel | Stationär, transportfähig nur in Modulen |
| Bauweise | Holz, Leichtbau, oft handwerklich | Serienfertigung, Leichtbau | Fertigmodule aus Beton/Holz/Stahl |
| Standort | Stellplatz, Grundstück, Tiny House-Siedlungen | Campingplatz, Mobilheimpark | Grundstück, oft Baugenehmigung nötig |
| Genehmigung | Je nach Region, teils Sondergenehmigungen | Campingplätze oder Parks | Normaler Hausbau, Baugenehmigung nötig |
| Flexibilität | Sehr hoch (mobil oder individuell) | Hoch, eingeschränkt durch Parkregeln | Mittel, Module können erweitert werden |
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Die Größe eines Tiny Houses variiert typischerweise zwischen 15 und 50 Quadratmetern Wohnfläche, wobei mobile Varianten oft kleiner sind und fest stehende Häuser auch bis 100 Quadratmeter gehen können.Die genaue Größe hängt stark vom individuellen Platzbedarf ab, der von der Anzahl der Personen und dem gewünschten Komfort beeinflusst wird. Die maximale Größe für mobile Tiny Houses ist in Deutschland auf eine Breite von 2,55 Meter, eine Höhe von 4 Metern und ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen begrenzt.
Ein mobiles Tiny House auf Rädern oder Anhängern fällt in Österreich ebenfalls unter das Baurecht, sobald es längerfristig auf einem Platz steht oder als Hauptwohnsitz dient. Für kurzfristiges Abstellen ist keine Genehmigung erforderlich.
In einer Kleingartensiedlung dürfen Tiny Houses errichtet werden, wenn das Grundstück als „Grünland – Kleingarten“ gewidmet ist. Planung und Bau müssen sich jedoch an die Vorgaben der Siedlung halten.
Auch auf einem Campingplatz ist die Aufstellung eines mobilen Tiny Houses erlaubt – maßgeblich sind hier die Regelungen des jeweiligen Platzbetreibers.
Den Bauantrag kann in Österreich nicht die Privatperson selbst stellen. Dieser muss von einem befugten Ingenieur eingereicht werden. Benötigt werden unter anderem ein Lageplan, ein Grundriss sowie eine Zeichnung des geplanten Tiny Houses.
Ob ein Tiny House in Österreich genehmigt wird, hängt von der jeweiligen Flächenwidmung ab. Grundsätzlich kommen folgende Standorte infrage:
Bauland – Wohngebiet: geeignet für ein fest installiertes Tiny House.
Grünland – Land- und Forstwirtschaft: ein mobiles Tiny House ist möglich, sofern damit die Pflege und Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche gewährleistet wird.
Gerade bei mobilen Tiny Houses auf Rädern taucht oft die Frage auf, ob sie wirklich für eine ganzjährige Nutzung geeignet sind – also auch dann, wenn die Temperaturen auf minus zehn Grad oder tiefer fallen.
Die kurze Antwort: Ja, das ist möglich – vorausgesetzt, das Tiny House ist entsprechend ausgestattet. Eine gute Wärmedämmung und ein zuverlässiges Heizsystem, zum Beispiel eine Heizung oder ein Ofen, sind dabei entscheidend.
Allerdings gilt: Der Wohnkomfort im Winter unterscheidet sich oft spürbar von dem in einem klassischen Einfamilienhaus. Zudem sollte man zwischen Tiny Houses on Wheels und feststehenden Minihäusern ohne Fahrgestell klar unterscheiden.
Geringere Kosten: Bereits ab rund 22.000 Euro ist ein Bausatz für ein etwa 20 Quadratmeter großes Tiny House erhältlich. So lässt sich der Traum vom Eigenheim vergleichsweise günstig realisieren. Auch die laufenden Unterhalts- und Betriebskosten fallen deutlich niedriger aus.
Hohe Flexibilität: Selbst wenn ein Tiny House fest mit dem Boden verbunden ist, besteht in der Regel die Möglichkeit, es an einen anderen Standort zu versetzen.
Nachhaltigkeit: Durch den Einsatz umweltfreundlicher Materialien und die kleinere Wohnfläche, die weniger Energie erfordert, weisen Tiny Houses in der Regel eine bessere Energiebilanz auf.
Wenig geeignet für Familien: Für Alleinstehende oder Paare ist ein Tiny House meist ideal. Für größere Familien bietet es dagegen nur eingeschränkten Wohnkomfort – außer, es dient als Gästehaus oder Ergänzung.
Begrenzter Wohnstandard: Das Leben in einem Tiny House setzt eine minimalistische Lebensweise voraus, die nicht für jeden in Frage kommt.
Bürokratische Hürden: Auch kleine Häuser benötigen einen genehmigten Bauplatz und eine offizielle Baugenehmigung, was den Bau oft komplizierter macht als gedacht.
Ein Mobilheim ist eine transportable, vorgefertigte Wohneinheit, die wie eine kleine Wohnung ausgestattet ist und mit einer Achse und Rädern für den Transport ausgerüstet ist. Im Gegensatz zu einem Wohnwagen hat ein Mobilheim keine Straßenzulassung für den öffentlichen Verkehr, wird aber auf Campingplätzen oder ähnlichen Orten aufgestellt, wo es als Ferien- oder Zweitwohnung genutzt werden kann. Es bietet Komfort und Annehmlichkeiten wie Schlafzimmer, Küche und Bad und ist dadurch eine beliebte Alternative zu Zelten oder traditionellen Bungalows.
Man spricht von einem Mobile Home, wenn eine transportable Wohneinheit vorliegt, die im Vergleich zu einem Wohnwagen oder Tiny House größer und besser ausgestattet ist und eine Inneneinrichtung hat, die einer kleinen Wohnung gleicht. Diese festen, vorgefertigten Gebäude ruhen auf einer Plattform oder einem Fahrgestell, können aber nur aufwendig per LKW transportiert werden und besitzen keine Straßenzulassung für den täglichen Gebrauch, was sie für den Dauereinsatz auf Campingplätzen oder Feriengrundstücken prädestiniert.
Für das Aufstellen eines Mobilheims in Österreich benötigen Sie eine Baugenehmigung der zuständigen Gemeinde, da es sich um eine genehmigungspflichtige Anlage handelt. Sie müssen die Bauordnung und spezifischen Regelungen der jeweiligen Gemeinde beachten, die sich auf die Eignung des Grundstücks, die Größe des Mobilheims im Verhältnis zur Parzelle (z. B. 30 % Regelung auf Campingplätzen) und die notwendigen Infrastrukturanbindungen (Strom, Wasser) beziehen.
Ein Modulhaus ist eine spezielle Form des Fertighausbaus, bei der nicht nur Wand- und Deckenteile, sondern ganze architektonische Einheiten vorgefertigt werden. Diese Module werden in der Fabrik komplett ausgerüstet und müssen vor Ort nur noch zusammengesetzt und angeschlossen werden.
Ja, man kann in Österreich ein Containerhaus bauen, jedoch benötigt man dafür in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Die Genehmigungspflicht und die geltenden Regeln hängen von der Größe, dem Verwendungszweck und der Nutzungsdauer des Containerhauses ab, weshalb man sich unbedingt bei der Baubehörde Ihrer Gemeinde informieren muss.
Ein PopUp House ist eine moderne, modulare und schnelle Bauweise, die durchaus rechtlich als normales Wohnhaus gilt.
In Österreich müssen für die Errichtung eines PopUp-Houses alle Bauordnungen, Widmungen und OIB-Richtlinien eingehalten werden – ein "einfach hinstellen" ohne Bewilligung geht nicht.
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