Finanzierung
Der Hausbau ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben, da er hohe Kosten verursacht und oft einmalig ist.
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Bauen ist für die meisten Bauherren ein finanzieller Kraftakt, bei dem ein erheblicher Kostenfaktor häufig unterschätzt wird: Die Erschliessungskosten. Üblicherweise beteiligt die Gemeinde die Grundstückseigentümer an den Ausgaben für Straßen und Wege. Zudem werden Gebühren für die Anschlüsse an die Netze für Gas, Wasser, Abwasser und Regenwasserdrainage fällig.
Die Energieversorger verlangen für den Anschluss an das Stromnetz zusätzlich Beiträge. Deshalb ist es für den Käufer wichtig, sich bei der Gemeinde oder dem Bauträger zu erkundigen, ob die Erschließungskosten im Kaufpreis für Grundstück beziehungsweise Haus enthalten sind.
Auch der Erwerb einer bestehenden Immobilie schützt nicht vor möglichen Erschließungskosten. Offene Forderungen werden auf den neuen Eigentümer übertragen.
Zudem kann die Gemeinde nachträgliche Erschließungsmaßnahmen durchführen, die anteilig von den betroffenen Anliegern bezahlt werden müssen. Dazu gehört etwa eine öffentliche Straße, die den bisherigen Grundstückszugang über einen Privatweg ersetzt.
Das Steuerrecht unterscheidet übrigens zwischen der Ersterschließung, die zu den Anschaffungskosten von Grund und Boden gezählt wird, und nachträglicher Erschließung, deren Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind.
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Wenn ein Grundstück teilerschlossen ist müssen noch einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, was bei älteren, ehemals bebauten Grundstücken, häufig die Kabel für Telefon, Internet und Fernsehen sein können, die noch nicht verlegt wurden.
Prinzipiell ist der Käufer des Grundstücks für die Übernahme der Kosten zuständig und deshalb ist es wichtig, sich bei der Gemeinde oder dem Bauträger zu erkundigen, ob die Erschließungskosten schon im Kaufpreis für das Grundstück beziehungsweise des Hauses enthalten sind.
Die Grunderschließung bedeutet, dass dieser Grund entsprechend der Länderbauordnung an die Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung angeschlossen und an das öffentliche Straßennetz angebunden sein muss. Je nach Bundesland zählen zum Beispiel auch Fernwärme- und Gasleitungen zu den Erfordernissen.
In der Regel muss ich folgende Maßnahmen treffen um ein Grundstück zu erschließen: Zufahrtsstraßen herstellen, einen Anschluss an das öffentliche Straßennetz gewähren, die Verlegung von Leitungen für Wasser, Abwasser und Strom und eine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz schaffen.
Zu der öffentliche Erschließung zählen alle Maßnahmen, die bis zur Grundstücksgrenze umgesetzt werden müssen, also Strom, Wasser bzw. Abwasser, Telefon bzw. Internet und vielleicht sogar Gas bzw. Fernwärme müssen angeschlossen werden.
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